Die Grundvoraussetzung, um in Deutschland auf die Jagd gehen zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheins. Diesen erhält man nach bestandener Jagdprüfung, die im Anschluss an einen Pflichtlehrgang, der mindestens 60-Theorie- und 60 Praxisstunden umfasst, oder in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nach einer selbstständigen Prüfungsvorbereitung ohne Pflichtlehrgang erfolgt.
Die Jagdprüfung muss jeder Jäger machen
Der Jagdschein macht das Jagen erst möglich
Um in Deutschland jagen zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheins Grundvoraussetzung. Er berechtigt seinen Inhaber, auf die Jagd gehen zu dürfen, in diesem Zusammenhang auch selbst Waffen führen und kaufen zu dürfen und für diese Waffen Munition käuflich erwerben zu können. Bei diesen Waffen darf es sich jedoch nur um Langwaffen handeln, da der Jagdschein nicht zum Führen von Kurzwaffen berechtigt.