Die Grundvoraussetzung, um in Deutschland auf die Jagd gehen zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheins. Diesen erhält man nach bestandener Jagdprüfung, die im Anschluss an einen Pflichtlehrgang, der mindestens 60-Theorie- und 60 Praxisstunden umfasst, oder in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nach einer selbstständigen Prüfungsvorbereitung ohne Pflichtlehrgang erfolgt.
Ablauf und Sinn der Prüfung
Die Jagdprüfung dient hierbei der Sicherstellung, dass nur ausgebildete und qualifizierte Menschen in den Besitz eines Jagdscheines kommen. Die Jagdprüfung wiederum ist unterteilt in drei verschiedene Bereiche. Diese sind zum einen eine Schießprüfung, des Weiteren eine schriftliche und außerdem noch eine mündlich-praktische Prüfung.
Die Schießprüfung ist hierbei der wesentlichste Teil der Jagdprüfung. Bei ihr stellt der Anwärter unter Beweis, dass er in der Lage ist, mit verschiedenen Jagdwaffen umzugehen. Welche Anforderungen jedoch genau gelten, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, allgemein werden jedoch die gleichen Prüfungsinhalte geprüft. Die Prüfung unterteilt sich hierbei in drei verschiedene Kategorien und zwar in Büchse, Flinte und Kurzwaffe. In einer vorgegebenen Zeit muss der Anwärter nun eine bestimmte Anzahl von Zielen treffen, wobei diese Anzahl, aber auch die Art der Ziele, in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. So muss beispielsweise in Niedersachsen, in der Kategorie Büchse, ein Bock, das heißt eine Wildscheibe, hier Nr. 1 des Deutschen Jagdschutz Verbandes, beschossen werden, während in Hamburg in dieser Kategorie zusätzlich noch ein Fuchs, eine Wildscheibe Nr. 3, geschossen werden muss.
Anforderungen
Um die Schießprüfung zu bestehen, gibt es jedoch gewisse Mindestanforderungen, die in jeder Kategorie erfüllt werden müssen und die, wie bereits erwähnt, ebenfalls von Bundesland zu Bundesland variieren. Wichtig ist hierbei, dass nicht alle Ringe der Wildscheibe zählen, sondern, beispielsweise in Bayern in der Kategorie Büchse, nur die Ringe 8, 9 und 10. Der Anwärter hat hierbei mehrere Versuche, von denen eine gewisse Anzahl einen der Ringe treffen muss. Schafft er es dennoch nicht, die Mindestanforderung zu erfüllen, so hat er noch am gleichen Tag die Möglichkeit, die jeweilige Kategorie zu wiederholen, ohne dass die Leistungen der anderen, bestandenen Kategorien verfallen.
Auch die schriftliche Prüfung spielt eine Rolle
Ein weiterer Bestandteil der Jagdprüfung ist wiederum die schriftliche Prüfung. Bei dieser handelt es sich um eine Mischung aus Multiple-Choice-Fragen bzw. Antworten und Fragen mit frei zu formulierenden Antworten. Abgefragt wird hierbei fachspezifisches Wissen, das in dem einjährigen Lehrgang vermittelt wurde, beispielsweise Kenntnisse über Wildarten, über den Jagdbetrieb, das Waffenrecht oder über die fachmännische Behandlung des erlegten Wildes. Bei der mündlich-praktischen Prüfung wiederum handelt es sich um einen Reviergang, das heißt um eine Begehung des jeweiligen Reviers, bei welcher dem Anwärter Fragen zum Revier und zu jagdlichen Aufgaben gestellt werden, sowie eine Einschätzung spezifischer jagdlicher Situationen verlangt wird. Meistert der Anwärter dies, so gilt auch der letzte Teil der Jagdprüfung als bestanden.
Wird einer der drei Prüfungsteile, also die Schießprüfung, die schriftliche oder die mündlich-praktische Prüfung, jedoch nicht bestanden, so gilt die gesamte Jagdprüfung als nicht bestanden. Dies ist auch der Fall, falls bei einer Wiederholung der Schießprüfung die Mindestanforderungen nicht erreicht werden. Entschließt sich ein Anwärter jedoch, an die Jagdprüfung eine Ausbildung zum Falkner anzuschließen, so entfallen bei ihm schuss- und waffenkundliche Prüfungsfächer.
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