Der Jagdschein macht das Jagen erst möglich

Wie man einen Jagdschein bekommt und wozu einen dieser berechtigt.Um in Deutschland jagen zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheins Grundvoraussetzung. Er berechtigt seinen Inhaber, auf die Jagd gehen zu dürfen, in diesem Zusammenhang auch selbst Waffen führen und kaufen zu dürfen und für diese Waffen Munition käuflich erwerben zu können. Bei diesen Waffen darf es sich jedoch nur um Langwaffen handeln, da der Jagdschein nicht zum Führen von Kurzwaffen berechtigt.

Wozu ist man mit einem Jagdschein berechtigt

Hat der Besitzer eines Jagdscheines schließlich Wild erlegt, ist es ihm im Weiteren erlaubt, das Wild bzw. dessen Fleisch selbstständig zu untersuchen und, falls die Ware einwandfrei ist, es für den Handel freizugeben. Auch können dem Besitzer eines Jagdscheines, sofern er eine forstliche Ausbildung hat, bei Revieren in Naturschutzgebieten bestimmte, hoheitliche Aufgaben im Sinne des Naturschutzes zufallen.

Neben diesen ganzen Berechtigungen, die mit dem Erhalt des Jagdscheines einhergehen, führt der alleinige Besitz des Jagdscheines jedoch nicht automatisch zu einer tatsächlichen Ausübung der Jagd. Die tatsächliche Ausübung bzw. das sogenannte Jagdausübungsrecht fällt in Deutschland nämlich den Grundeigentümern zu, sofern ihr Revier ausreichend groß ist. Dem Inhaber eines Jagdscheines ist es hierbei nicht gestattet, frei in diesem Revier auf die Jagd zu gehen, sondern er muss sich einer örtlichen Jagdgenossenschaft anschließen und kann hierdurch wiederum das Jagdausübungsrecht von dem Grundeigentümer pachten.

Der Erwerb des Scheins

Doch die Hürden für eine selbstständige Ausübung der Jagd beginnen nicht erst hier. Allein der Erwerb eines Jagdscheines ist keineswegs einfach und letztlich nur ausreichend ausgebildeten Jägern möglich. Gerade durch die schweren Prüfungen, mit denen sich ein Anwärter auf den Jagdschein konfrontiert sieht, soll sichergestellt werden, dass die Jagd professionell und sicher genug bleibt und mögliche Un- oder Ausfälle minimiert werden. Den Prüfungen, die staatlich sind, geht in den meisten Bundesländern wiederum ein Lehrgang voraus, an dem die Anwärter teilnehmen müssen. Dieser Lehrgang setzt sich, zum einen, aus mindestens 60 Stunden Theorieteil und, zum anderen, aus mindestens 60 Stunden Jagdpraxis zusammen.

Hat der Anwärter die Prüfungen hinter sich gebracht, ist für den Erwerb eines Jagdscheines des Weiteren der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung von Nöten. Hierbei müssen diese Versicherung einen Schutz über einen Betrag von mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden beinhalten. Ebenfalls ist der Nachweis über eine sogenannte persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz Pflichtvoraussetzung, welche sich durch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis nachweisen lässt. Hat der Anwärter, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, schließlich alle Hürden erfolgreich hinter sich gebracht, wird ihm ein Jagdschein entweder als Tages-, Jahres-, Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt. Des Weiteren wird eine Jagdscheingebühr fällig, so wie zusätzlich die sogenannte Jagdabgabe, die in Deutschland, zum einen, für den Naturschutz, zum anderen für die Jagdförderung verwendet wird. Die Höhe der Jagdabgabe hängt hierbei von der jeweiligen Art des Jagdscheines ab und wird von den einzelnen Bundesländern selbstständig geregelt. So beträgt in Baden-Württemberg beispielsweise die Jagdabgabe für einen Tagesjagdschein 20, 45 Euro, während sie in Bayern pauschal, sowohl für einen Tages-, als auch einen Jahresjagdschein, die Hälfte der Jagdscheingebühr beträgt. Auch die Jagdscheingebühr wird hierbei von den Ländern geregelt, wobei in Baden-Württemberg die Gebührenhoheit sogar bei den Stadt- und Landkreisen liegt.

Foto: Marco Rullkötter – Fotolia

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